Die Regelung gilt aber nur dann, wenn das Fahrzeug innerhalb des Bundeslandes Schleswig-Holstein gemeldet bleibt.
Die neue Regelung gilt ebenso bei einem Halterwechsel innerhalb Schleswig-Holsteins. Kauft man beispielsweise in Kiel in Auto, wohnt aber selbst in Flensburg, darf das "KI"-Schild am Fahrzeug verbleiben.
Dieselbe Regelung gibt es seit Oktober 2009 auch schon in Hessen.