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· Umkennzeichnungspflicht in Schleswig-Holstein entfällt
Am 1. Februar 2010 entfällt nun auch in Schleswig-Holstein die Umkennzeichnungspflicht für Kfz nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk.


Die Regelung gilt aber nur dann, wenn das Fahrzeug innerhalb des Bundeslandes Schleswig-Holstein gemeldet bleibt.

Die neue Regelung gilt ebenso bei einem Halterwechsel innerhalb Schleswig-Holsteins. Kauft man beispielsweise in Kiel in Auto, wohnt aber selbst in Flensburg, darf das "KI"-Schild am Fahrzeug verbleiben.

Dieselbe Regelung gibt es seit Oktober 2009 auch schon in Hessen.


Aktualisiert 15.04.10

Weblinks:
www.kennzeichen-guide.de
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